Ausbildung

 

 

Die allermeisten Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker haben sich durch Ausbildung und Prüfung für ihren Dienst qualifiziert.

 

Die Ausbildung für das Nebenamt geschieht privat oder in regionalen berufsbegleitenden C-Kursen in den Kirchenkreisen und wird mit der C-Prüfung in den Fachrichtungen Orgelspiel, Chorleitung, Kinderchorleitung, Posaunenchorleitung oder Popularmusik oder dem Befähigungsnachweis abgeschlossen. In den Kirchenkreisen arbeiten die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Konvent zusammen. Ihren Austausch und insbesondere die Verabredungen von besonderen Aktivitäten koordiniert die Kreiskantorin bzw. der Kreiskantor. Näheres erläutert die Broschüre „C-Prüfungen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker“ (PDF ).

 

Hauptamtliche Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker absolvieren ein Hochschulstudium. In der rheinischen Kirche ist das an der Robert-Schumann-Hochschule in Düsseldorf , an der Hochschule für Musik und Tanz (HfMT) in Köln sowie an der Hochschule für Musik (HFM) Saar in Saarbrücken möglich. Es endet nach acht Semestern mit dem Diplom als berufsqualifizierendem Hochschulabschluss (Bachelor). Daran kann sich ein viersemestriges / zweijähriges Aufbaustudiums mit künstlerischer Schwerpunktbildung anschließen (Master).

 

Wer Orgelspielen lernen möchte, kann das an vielen Orten in der Landeskirche tun. Auf der Website Orgel ON   finden sich dazu weitere Informationen.