Am 26. Juni 2026 ist die neue C-Prüfungsordnung für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Kraft getreten. Sie ist im Fachinformationssystem Kirchenrecht abrufbar.
Die gesellschaftlichen und kirchlichen Entwicklungen haben Anpassungen sowohl im Gesetzestext als auch in Rahmenbedingungen erforderlich gemacht. Die wesentlichen Veränderungen im Einzelnen:
- Die Abfolge der Paragraphen und Absätze wurde aktualisiert.
- Die Perspektive der ökumenischen C-Ausbildung wurde in den Gesetzestext übernommen.
- Die Voraussetzungen für die Anerkennung bereits abgelegter Leistungen wurden präzisiert.
- Sowohl der Präsenzunterricht, als auch hybride und digitale Unterrichtsformen wurden berücksichtigt.
- Die Prüfungsordnung in der Fachrichtung Kinderchorleitung wurde entsprechend den anderen Fachrichtungen formuliert.
- Die Anforderungen in der Fachrichtung Posaunenchorleitung wurden fachgerecht korrigiert.
- In der Fachrichtung Orgel wurden die in den Gemeinden verwendeten Gesang- und Orgelbegleitbücher verschiedener Landeskirchen als gültiges Prüfungsmaterial zugelassen. Zudem wurde die Improvisation stärker berücksichtigt.
- Die Rolle der C-Kurs-Leitungen wurde präzisiert.
- LKMD Brigitte Rauscher
- Abt. 1 | Dez. 1.1 Theologie und Gemeinde
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