In Rheinland-Pfalz gilt seit Ende September 2025 ein neues Bestattungsgesetz . Heutige Erfordernisse werden umgesetzt, zum Beispiel im Leichenschauwesen. Die Regelungen zur Bestattung von Sternenkindern werden klarer und angemessener gefasst. Einige Neuerungen werfen aus kirchlicher Sicht Fragen auf, praktisch, liturgisch und theologisch. Das gilt besonders für neue Formen des Umgangs mit Verstorbenen, von der häuslichen Aufbewahrung von Urnen und dem Ausstreuen der Asche bis hin zur Flussbestattung oder der Weiterverarbeitung von Teilen der Asche.
Das Bestattungsgesetz betrifft Regionen in den evangelischen Kirchen in Hessen-Nassau, in der Pfalz und im Rheinland. Alle, die in diesen Kirchen – zum Beispiel als Pfarrer:in oder Prädikant:in – Bestattungen verantworten, waren eingeladen, sich in zwei Zoomveranstaltungen zu informieren und auszutauschen.
- Was steht genau im Gesetz und in der zugehörigen Verordnung?
- Was bedeuten diese Regelungen praktisch?
- Was folgt daraus für die Kasualpraxis?
Peter Meyer, Leiter des Zentrums Verkündigung der EKHN, führte in die Regelungen von Gesetz und Verordnung ein und leuchtete den bestattungskulturellen Zusammenhang aus. Sina Müller-Cunradi von Grünewald*Baum Bestattungen in Mainz erläuterte aus ihrer Sicht als Bestatterin und Trauerbegleiterin Chancen und Probleme, die mit der praktischen Umsetzung des Gesetzes verbunden sind. Kollegialer Austausch zu Erfahrungen und Rückfragen schlossen sich an.
Die Workshops am 28.1.2026 und 11.2.2026 waren eine gemeinsame Veranstaltung der evangelischen Landeskirchen der Pfalz, in Hessen-Nassau und im Rheinland.
Die bei den Workshops gezeigten Präsentationen können hier als PDF heruntergeladen werden:
- Bestattungen im Wandel. Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz (Grünewald*Baum Bestattungen)
- Das neue Bestattungsgesetz | Ablauf, Impulse, Materialien (Zentrum Verkündigung)
- Dr. Frank Peters
- Abt. 1 | Dez. 1.1 Theologie und Gemeinde
- +49 211 4562-319
- frank.peters@ekir.de